
Arbeitsbühne mieten
Bei uns können Sie verschiedene Hebebühnen mieten. Das geht ganz einfach online, per Telefon oder auch E-Mail. Um Ihren Einsatz effizient zu gestalten, lohnt es sich, vorab ein paar Überlegungen zu machen. Die wichtigsten Fakten rund um die Hebebühnen-Miete haben wir darum für Sie zusammengetragen.
Arbeitsbühnen-Miete leicht gemacht!
Ich weiss nicht, welche Arbeitsbühne für meinen Einsatz geeignet ist. Können Sie mich beraten?
Gerne beraten wir Sie telefonisch unter 0844 807 807, per Mail an vermietung@upgroup.ch oder auch persönlich an Ihrem Einsatzort.
Wie kann ich eine Arbeitsbühne bestellen?
Unsere Arbeitsbühnen können Sie ganz einfach online bestellen. Klicken Sie dazu auf die gewünschte Hebebühne und füllen Sie das Formular aus. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen. Selbstverständlich nehmen wir Ihren Auftrag auch gerne unter der Telefonnummer 0844 807 807 oder per Mail an vermietung@upgroup.ch entgegen.
Auf was muss ich bei der Auswahl der Arbeitsbühne achten?
Wir empfehlen Ihnen, bei der Auswahl der Hebebühne auf die folgenden acht Punkte zu achten:
- Was ist meine auszuführende Arbeit?
- Wie hoch darf Bodendruck maximal sein?
- In welcher Höhe muss ich arbeiten und benötige ich eine seitliche Reichweite?
- Wie ist die Beschaffenheit des Untergrundes?
- Findet die Arbeit im Innen- oder Aussenbereich statt?
- Gibt es beim Zugang zum Einsatzort Einschränkungen?
- Wie viele Personen sollen auf der der Arbeitsbühne arbeiten?
- Sind die Mitarbeitenden für die Arbeit auf der Hebebühne geschult?
Was kostet es, eine Hebebühne zu mieten?
Der Preis hängt von der Auswahl der Hebebühne ab, sowie von der Länge des Einsatzes. Hinzu kommen Transportkosten, die nach Gewicht der Bühne und der Distanz zum Einsatzort berechnet werden. Unsere Mitarbeitenden erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Kontakieren Sie uns von Montag bis Donnerstag von 7-12 und von 13-17 Uhr, freitags bis 16Uhr per Mail oder Telefon.
Wo kann ich die 3.5-t-Arbeitsbühnen abholen?
An jeder unserer über 40 Abholstationen.
Erhalte ich eine Instruktion (Einweisung) für die gemietete Arbeitsbühne?
Selbstverständlich! Die Instruktion (oder auch "Einweisung") für das eingesetzte Modell ist zwingend notwendig und wird bei jeder Geräteübergabe von unseren Expertinnen und Experten durchgeführt.
Was ist eine VSAA-Instruktion?
VSAA ist die Abkürzung für "Verband Schweizer Arbeitsbühnenanbieter". Diesem gehören wir an, darum können wir unseren Kundinnen und Kunden die VSAA-Instruktion anbieten.
Die VSAA-Instruktion ist KEINE Einweisung, welche auch oft Instruktion genannt wird.
Die VSAA-Instruktion berechting die Benutzerin oder den Benutzer zum gerätespezifischen Einsatz einer Arbeitsbühne – auch ohne Bediener-Kurs, dafür aber nur während der Mietdauer. Die Instruktion muss von einer fachkundigen Person gegeben werden, welche die Maschine gut kennt und über einen Einweiser-Ausbildung verfügt. Die Instruktion muss in schriftlicher Form dokumentiert werden und ist von der Benutzerin oder dem Benutzer zu unterzeichnen. Die Benutzerin oder der Benutzer muss die Instruktion auf Verlangen nachweisen können.
Der Arbeitgeber ist verantwortlich, dass seine Mitarbeitenden eine Instruktion erhalten. Der Instruktionsnachweis ersetzt aber nicht den Ausbildungsnachweis (Schulung für Bediener/-innen). Der Inhalt der Instruktion wird vom VSAA in der Checkliste „Geräteinstruktion Hubarbeitsbühnen“ festgelegt.
Grundsätzlich kann man sagen: Sobald mehr als einmal im Jahr eine Hubarbeitsbühne eingesetzt wird, lohnt sich eine Bediener-Schulung anstatt einer VSAA-Instruktion.