
Der Einsatz einer Arbeitsbühne
Auch bei der besten Planung können während des Arbeitsbühnen-Einsatzes noch Fragen auftauchen. Keine Problem! Wir beantworten Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen rund um die Arbeit in der Höhe.
FAQ Einsatz der Arbeitsbühne
Wer darf eine Arbeitsbühne fahren?
Eine Arbeitsbühne zu fahren ist nicht das Gleiche, wie eine Arbeitebühne zu bedienen. Unter Fahren verstehen wir das Bewegen der Arbeitsbühne von ausserhalb des Arbeitskorbs. Jedoch braucht es für beides, das Fahren und das Bedienen der Hebebühne, eine entsprechende Ausbildung (gemäss IPAF oder VSAA, siehe Schulungen).
Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel bei unseren 3.5t-Arbeitsbühnen zum Selbstfahren. Diese dürfen Sie mit einem Führerausweis der Kategorie B wie ein PKW an Ihren Einsatzort fahren. Bei den Teleskopstaplern ist bei den meisten Geräten ein Führerausweis der Kategorie G Voraussetzung. Unsere LKW-Arbeitsbühnen werden immer von unserem Bedienpersonal gefahren. Bei den Gabelstapler ist eine entsprechende Staplerprüfung Voraussetzung.
Wer darf eine Hebebühne bedienen?
Jeder/jede mit einer entsprechenden Ausbildung. Bitte lesen Sie im Abschnitt Schulung, welche Schulung Sie für die gewünschte Arbeitsbühnen-Kategorie benötigen.
Was muss ich vor Beginn der Arbeit mit der Hebebühne beachten?
Neben Ihrer eigenen, körperlichen Verfassung, sind folgende Faktoren vor Beginn der Arbeiten mit einer Hebebühne zu prüfen:
- Tägliche Kontrolle der Arbeitsbühne auf Ihre Funktionalität
- Absperrungen an Ihrem Einsatzort
- Witterung, besonders die Windverhältnisse